Abrechnungen
Wir nehmen Ihnen die Erstellung ab
Wohngeldabrechnung
Einmal pro Jahr fasst die Wohngeldabrechnung den aktuellen Finanzstatus zusammen. Sie beinhaltet alle Ein- und Ausgaben, die für die Instandhaltung und Verwaltung des Objektes getätigt wurden und von Eigentümern getragen werden. Eine Einzelabrechnung legt diese Kosten zudem transparent und nach Maßgabe der Teilungserklärung auf den einzelnen Miteigentümer um.
Verlassen Sie sich auf unser Know-how
Die Erstellung der Wohngeldabrechnung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Verlassen Sie sich hier ganz auf unsere jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich. Wir sind bestens mit allen Voraussetzungen vertraut und wissen genau, was es zu beachten gilt.
Sie möchten den Stand Ihrer Immobilie einsehen?
Über diese Webseite erhalten Sie des Weiteren Einblick in den Wohngeldbericht Ihres Objekts. Dieser ist eine Zusatzleistung der Fischer GmbH Liegenschaftsverwaltungen in Offenbach, im Zuge derer wir Ihnen einzelne Positionen der Wohngeldabrechnung noch einmal genauer darlegen. Folgen Sie einfach dem Link, wählen Sie Ihr Objekt aus und geben Sie das entsprechende Passwort ein, das Sie von uns erhalten haben.
Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung wird meist für den Zeitraum eines Jahres erstellt und beinhaltet alle Leistungen und Kosten, die in diesem für eine einzelne Wohnung anfallen. Ihre Ausarbeitung richtet sich sowohl nach unterschiedlichen Gesetzesvorgaben als auch nach dem Mietvertrag des betreffenden Appartements.
Wir nehmen Ihnen die Ausarbeitung ab
Für viele Eigentümer stellt die Erstellung der Nebenkostenabrechnung einen komplizierten Vorgang dar, der mit viel Unsicherheit verbunden ist. Hier stehen wir als Ihre Hausverwaltung Ihnen unterstützend zur Seite und nehmen Ihnen diese Aufgabe auf Wunsch vollständig ab. Wir garantieren Ihnen die sachgemäße Anfertigung nach allen formalen Bestimmungen:
- Die Nebenkostenabrechnung muss stets in Textform verfasst sein, jedoch muss der Vermieter diese nicht unterzeichnen.
- In der Nebenkostenabrechnung müssen die korrekten Angaben über die Wohnung sowie die Anschrift der jeweiligen Mieter angegeben sein.
- Der Abrechnungszeitraum muss konkret definiert sein.
- Vorauszahlungen, die ein Mieter erbracht hat, müssen in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet sein.
Sie sind interessiert an unserem Abrechnungsservice? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Wir informieren Sie gerne weiter.